Schuljahr 2022/23
Ferienspiele 02.01.2023 bis zum 06.01.2023
(Anmeldeformular sind über: "Ganztagsangebot/Ferienbetreuung" zu finden oder in der Schule abzuholen)
Weihnachtsbasar:
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Musical Besuch in Erbach:
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Elternabend Übergang 4 nach 5:
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Jahresplanung
Alle Termine werden unter Vorbehalt weitergegeben, da sich im Laufe eines Schuljahres immer noch Termine ändern können. Über alle Anlässe und evtl. Terminverschiebungen werden Sie rechtzeitig informiert.
Zu allen Veranstaltungen der Grundschule erhalten Sie natürlich, wie gewohnt, zeitnah einen Elternbrief!
Bewegliche Ferientage:
Alles auf einem Blick:
Montag, 28.02.2022
Rosenmontag
Dienstag, 01.03.2022
Fastnachtdienstag
Freitag, 27.05.2022
Tag nach Christi Himmelfahrt
Dienstag, 07.06.2022
Tag nach Pfingstmontag
Freitag, 17.06.2022
Tag nach Fronleichnam
Ferienkalender 2022/23
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Osterferien 2023
Mo, 03.04. - Sa, 22.04.
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Sommerferien 2023
Mo, 24.07. - Fr, 01.09.
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Herbstferien 2023
Mo, 23.10. - Sa, 28.10.
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Weihnachtsferien 2023
Mi, 27.12.2023 - Sa, 13.01.2024
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Der Unterricht endet am letzten Schultag vor Ferienbeginn jeweils nach der 3. Stunde.
Außerdem endet der Unterricht am Freitag, 4. Februar 2022 (Zeugnisausgabe zum Halbjahr) nach der 3. Stunde. Eine Notbetreuung für Buskinder wird bis 12.20Uhr eingerichtet.
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Aus gegebenem Anlass möchte ich Ihnen noch den Abschnitt V der Allgemeinen Ferienordnung zur Kenntnis geben:
Urlaub in Verbindung mit Ferien:Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor und nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu stellen und zu begründen. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet über die Beurlaubung.
Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu nehmen.Außerdem bitte ich Sie dringend darum, Ihren Urlaub, den Sie zusammen mit ihren Kindern verbringen wollen, während der o. a. Ferien zu nehmen. Beurlaubung von Schülern wegen Urlaubsfahrten während der Schulzeit sind in der Regel nicht möglich. Finanziell günstige Konditionen sind kein Beurlaubungsgrund.
Mit freundlichem Gruß
Elke Dahmen, Rektorin