Inklusion
Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf oder Kinder mit Beeinträchtigungen / Behinderungen / Erkrankungen können an unserer Schule in einer Regelklasse, gegebenenfalls mit Teilhabeassistenz, beschult werden.
Bereits nach der Schulanmeldung stehen wir im Austausch mit den Kitas der Oberzent und werden zu Hilfeplangesprächen eingeladen, damit die Einschulung so gut wie möglich vorbereitet werden kann und gut gelingen kann.
In einem sog. Förderausschuss (§ 54 HSchG) wird nach Erstellen einer förderdiagnostischen Stellungnahme z. B. besprochen, wie das Kind beschult werden kann und welche Maßnahmen noch vor der Einschulung ergriffen werden müssen. Die Eltern der betroffenen Kinder gehören dem Förderausschuss an und sind bei den Entscheidungen stimmberechtigt.
Wenn sich Beeinträchtigungen erst im Laufe des Schulbesuchs zeigen, werden die Sonderpädagogen des zuständigen BFZs zur Hospitation und Beratung sowie zur Erstellung von Förderplänen mit hinzugezogen. Besteht ein Grund zur inklusiven Beschulung wird auch in diesem Fall eine förderdiagnostische Stellungnahme geschrieben und wie oben beschrieben ein Förderausschuss einberufen.
Kinder mit folgenden Förderschwerpunkten können in der Grundschule in der Stried beschult werden:
- Emotional-Soziale-Entwicklung
- Sprache
- Lernen
- körperliche Entwicklung (auch Kinder mit Rollstuhl und Gehhilfen)
- Kinder mit einer Autismus-Spektrums-Störung
- Kinder mit chronischen Erkrankungen
Für die Kinder unserer Schule ist es selbstverständlich, dass einige Kinder eine Begleitung haben, dass jemand auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder nicht so gut lernen kann. Es wird niemand wegen Einschränkungen ausgelacht oder stigmatisiert. Sollte dies doch einmal vorkommen, wird das Thema aufgegriffen und besprochen.